HEIBL GmbH

AGB

Die AGB von HEIBL

I. Geltungsbereich

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und sind Bestandteil eines jeden von uns geschlossenen Vertrages, sofern nicht andere abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. Sie gehen als ausschließlich gültige Vertragsbedingungen anderen Regelungen, insbesondere entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers vor. Solche Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis auf Weiteres für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller aus allen gegenwärtigen, auch noch nicht vollständig abgewickelten und allen künftigen Aufträgen des Bestellers.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

 

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen werden bei uns erst und ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns verbindlich. Eventuelle Nebenabreden und Zusagen, insbesondere von Mitarbeitern, werden erst durch schriftliche Bestätigung durch uns wirksam.
2. Maße und sonstige Spezifikationen unterliegen fertigungsbedingten Spielräumen und Toleranzen. Abweichungen müssen in jedem Einzelfall schriftlich vereinbart werden, ohne dass darin eine Beschaffenheitsgarantie liegt.
3. Garantieerklärungen oder die Zusicherung von Eigenschaften müssen von uns ausdrücklich und schriftlich abgegeben werden.

 

III. Lieferbedingungen

1. Alle Angaben über Lieferfristen in Bestellungen und Auftragsbestätigung sind als nur voraussichtliche Liefertermine unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und Angaben, erforderliche Genehmigungen, Freigaben sowie die ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Betriebsstörungen aller Art sowie bei Eintritt höherer Gewalt und unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferfrist angemessen. Wird das Festhalten am Vertrag für den Besteller oder für uns hierdurch unzumutbar, so besteht ein Rücktrittsrecht für beide Vertragsparteien.
3. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, ist der Besteller, falls er nicht selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Entschädigungsansprüche des Bestellers sind auch in Fällen verspäteter Lieferung nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
4. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu +/- 10 % sind zulässig.

 

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreis in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Fracht, Zoll, Versicherungen und Verpackung.
2. Mangels abweichender Vereinbarungen sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Bei späterer Zahlung werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe fällig. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

V. Gefahrenübergang und Versand

1. Die Lieferung erfolgt ab Weiherhammer. Sie ist mit der Übernahme oder Bereitstellung zum Versand erfüllt.
2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte, soweit die Lieferung am Herstellungsort bereitgestellt oder abgeholt worden ist. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
3. Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, wählen wir Verpackung, Versandart und Versandweg aus. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
2. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im normalen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten und weiter zu veräußern. In diesem Falle tritt er die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Auf unser Verlangen hin ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben.
3. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vom Besteller zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so steht uns ein Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu, soweit ihm die Hauptsache gehört.
4. Übersteigt der Wert aller uns zustehenden Sicherheitsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 %, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei geben.

 

VII. Gewährleistung und Haftung

1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seiner Rüge- und Untersuchungsobliegenheit nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers.
3. Liegt ein Mangel vor, so erfolgt Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Für die Mängelbeseitigung ist uns eine angemessene Frist zu gewähren. Kommen wir nach Fristablauf und einer angemessenen Nachfrist unserer Gewährleistungsverpflichtung nicht nach oder scheitert eine Nachbesserung, so hat der Besteller das Recht auf Wandelung oder Minderung.
4. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von uns im Rahmen des § 439 Abs. 2 BGB übernommen.
5. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Haftungsansprüchen, die im Gesetz zwingend begründet sind. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.
6. Über die gesetzlichen Mängelbeseitigungsansprüche hinausgehende Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernehmen wir nicht, es sei denn, diese wurde zuvor schriftlich vereinbart.

 

VIII. Gegenansprüche, Übertragbarkeit

1. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie die Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
2. Der Besteller kann Rechte aus mit uns geschlossenen Verträgen nur mit unserer Zustimmung abtreten.

 

IX. Gewerbliche Schutzrechte

1. An allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern, Lehren und Werkzeugen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Das Eigentum an Werkzeugen steht uns auch dann zu, wenn Werkzeugkosten durch den Besteller direkt oder über den Preis vergütet werden.
2. Der Besteller haftet dafür, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware nicht verletzt werden, sofern wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von bereitgestellten Teilen des Bestellers geliefert haben. Der Besteller stellt uns von Schadenersatzansprüchen Dritter frei und leistet einen evtl. entstandenen Schaden selbst.

 

X. Allgemeine Bestimmungen

1. Erfüllungsort für die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen ist Weiherhammer. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, soweit Vereinbarungen hierüber gesetzlich zulässig sind, ist Weiden i.d.OPf.
2. Für alle Belange zwischen den Parteien kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung, ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


Stand: September 2017, Heibl GmbH, Etzenrichter Straße 5, 92729 Weiherhammer

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Helmut Heibl

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HRB 2656

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DE 228 549 671

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